Freizeitgrundstück: Für wen es in Frage kommt
Wie ich in meinem Beitrag über die Nebenkosten beim Grundstückskauf erwähnte, kommt ein Baugrundstück nicht für jeden von uns in Frage. Viele denken deshalb über den Erwerb eines Freizeitgrundstücks nach.
Auch wer ein Wochenendhaus als Alternative zur Wohnung in Erwägung zieht, ist mit Sicherheit schon auf den Begriff des Erholugs- bzw. Freizeitgrundstücks gestoßen.
Doch: Welche Regeln gelten dort? Kann man auf einem Freizeitgrundstück wohnen?
Darf auf einem Freizeitgrundstück gebaut werden?
Das Bauen auf Erholungsgrundstücken ist zwar erlaubt, unterliegt jedoch strengen Vorgaben.
Auf vielen zum Kauf angebotenen Freizeit- oder Erholungsgrundstücken in und um Berlin ist ein Haus bereits gebaut worden. Man erwirbt also beides zusammen: ein Grundstück mit Haus.
Über die Ästhetik dieser meist aus DDR-Zeiten stammenden Bungalows/Datschen lässt sich (nicht) streiten. Sie sind eben Marke Eigenbau. Die Folge sind oft eine schlechte Isolation, alte Fenster und Türen und primitive Sanitäranlagen. Trotzdem sollte man vor dem Abriss bei der zuständigen Baubehörde nachfragen, ob ein Neubau überhaupt gestattet ist!
Denn für Freizeitgrundstücke gelten andere Richtlinien als für Baugrundstücke. In der Regel liegen sie nicht einmal innerhalb eines Bebauungsplans, sondern im sog. Außenbereich. Hier sind die Bestimmungen bezüglich der Bebauung von Grundstücken wesentlich strenger als im Innenbereich von Ortschaften. Eigentlich sind hier nur Bauten, die der Land- oder Forstwirtschaft dienen, erlaubt – ja, sogar das Abstellen eines Bauwagen als Gartenhaus kann untersagt werden!
Klar definiert sind Freizeitgrundstücke (Erholungsgrundstücke) allerdings nicht. Insofern empfiehlt sich ein Anruf beim zuständigen Bauordnungsamt. Möglicherweise ist die Gemeinde kulant und erlaubt einen Neubau in gleicher Größe und am gleichen Standort des alten Gebäudes.
Wohnen auf dem Freizeitgrundstück ist tabu
Erholungsgrundstücke genießen im Bundesland Brandenburg beispielsweise etwa die gleichen Rechte und Pflichten wie Kleingartenanlagen. Zwar werden auf Freizeitgrundstücken keine Vorgaben gemacht, welches und wie viel Obst und Gemüse angepflanzt werden muss, doch darf man hier auch nicht willkürlich bauen – und schon gar nicht seinen Wohnsitz anmelden!
Interessant ist jedoch der Fakt, dass es in Deutschland keine klare Regelung gibt, ob man ein Ferienhaus auf einem Freizeitgrundstück ganzjährig an Feriengäste vermieten darf! Offenbar ist dies zulässig. Siehe dazu folgenden Artikel>>
Pachten oder kaufen – beides steht zur Wahl
Deshalb werden Freizeitgrundstücke auch viel günstiger angeboten als echtes Bauland. Ein Freizeitgrundstück muss zudem nicht unbedingt gekauft, sondern kann auch gepachtet werden. Der Pachtzins wiederum dürfte mit unter 1000€/Jahr für jede Einkommensklasse erschwinglich sein. (Hier fällt allerdings noch eine Ablösesumme für die Datsche inklusive des Inventars an.)
Freizeitgrundstücke sind erschlossen
Neben dem günstigen Erwerb bieten Erholungsgrundstücks noch einen weiteren Vorteil: Sie sind bereits erschlossen. Zumindest wenn man eine Datsche in Berlin oder Brandenburg ersteht.
Ein Stromanschluss ist jedenfalls vorhanden. Wenn das Wasser nicht aus dem Hahn kommt, so verfügt ein Freizeitgrundstück wenigstens über einen Brunnen und/oder eine Sickergrube. Datschen dienten schließlich auch als Urlaubsdomizil. Sie wurden am Wochenende, manchmal sogar den ganzen Sommer über bewohnt. Auch hier kann es allerdings neue Bestimmungen geben: Sickergruben sind in vielen Bundesländern nicht mehr erlaubt und dem neuen Besitzer des Freizeitgrundstücks kann daher ggf. auferlegt werden, sich um eine entsprechende Erneuerung des Abwassersystems zu kümmern. Dieses kann zum Beispiel in einer Zisterne bestehen, die regelmäßig abgepumpt werden muss.
Im Winter sind die kleinen Ferienhäuser jedoch unbrauchbar, denn über eine Heizung verfügen sie in der Regel nicht. Dies liegt nicht an der Bauart der Datschen, sondern daran, dass „Feuerstätten“ (z.B. Gasthermen, Kamine) untersagt sind. Anschlüsse an die Fernwärme und die Kanalisation dürften selten vorhanden sein.
Die Vorteile eines Freizeitgrundstücks auf einen Blick
- Günstiger Preis, kaum Extrakosten
- Günstige Pacht, keine Grunderwerbsteuer
- zumeist naturnah gelegen
- Unterliegen keinen Kleingarten-Reglementierungen
- Erschlossen (Strom, Zu- und Abwasser)
- Oft inklusive Datsche
Die Nachteile eines Freizeitgrundstücks auf einen Blick
- Hier kann kein Wohnsitz angemeldet werden.
- Wenn das Grundstück noch nicht bebaut ist, unterliegen geplante Bauten (in Brandenburg) folgenden Bestimmungen:
> Wochenendhäuser:
- nicht mehr als 50 m² Grundfläche und 4 m Höhe
- in einem durch qualifizierten Bebauungsplan festgesetzten Wochenendhausgebiet oder auf bauaufsichtlich genehmigten Wochenendhausplätzen.
> Gartenlauben einschließlich Freisitze beziehungsweise Terrasse:
- nicht mehr als 24 m² Grundfläche
Erholungsgrundstücke eignen sich demnach – wie der Name schon sagt – gut als Gärten oder Feriendomizil. Wer ein größeres Haus errichten möchte, um darin zu wohnen, sollte nach Baugrundstücken suchen. Welche Erfahrungen ich dabei gesammelt habe, lest ihr hier>>