Hauskauf: Diese Punkte dürfen auf eurer To-Do-Liste nicht fehlen
Teil 6 der Serie: „Aus der Traum – das Haus wird real“
Der Fertigstellungstermin des Hauses (der übrigens im Kaufvertrag festgehalten wurde) rückt näher – und damit auch der Termin für den Umzug>>. Zuvor muss allerdings noch das eine oder andere organisiert werden – und ich spreche nicht nur von der Bauabname!
Zugegeben, gedanklich beschäftige ich mich viel lieber mit Fragen wie „Welche Wandfarbe ist in der Küche am vorteilhaftesten?“ oder erkundige mich im Internet, ob Laminat nicht genauso gut ist wie echtes Holzparkett. Doch leider ist so ein Hauskauf mit mehr verbunden als nur Dekorationsideen. Auch ich komme also nicht um die folgende Checkliste herum.
Diese 4 Punkte müssen nach dem Hauskauf von der To-Do-Liste gestrichen werden:
1. Was kommt behördenseitig auf den Käufer bzw. Bauherren zu?
-Zum Glück nicht viel, denn das meiste wird vom Notar erledigt:
Die Grunderwerbsteuer – in Brandenburg liegt sie bei 6,5% des Kaufpreises – wird vom Finanzamt eingezogen. Einige Webseiten schreiben hier, dass die Grunderwerbsteuer sofort nach der Unterschreibung des Kaufvertrags fällig wird. Unser Vertragsabschluss liegt allerdings bereits zwei Monate zurück. Vom Finanzamt haben wir bislang nichts gehört. Insofern nehme ich an, dass sie erst nach der Bauabnahme – und damit der Zahlung des Kaufpreises – erhoben wird.
Habt ihr eurer Bank überhaupt schon die Daten fürs Notaranderkonto durchgegeben? Diese werden auf der Baufortschrittsanzeige festgehalten, die ihr eurer Bank rechtzeitig übermitteln müsst. Erst dann sieht sie sich veranlasst, das Geld zu überweisen.
Erst nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer kann sich der Bauherr bzw. seine Bank ins Grundbuch eintragen lassen. Die Eintragung ins Grundbuch übernimmt der Notar, den man bei Unterschreibung des Kaufvertrags auch dafür bezahlt. Es fallen keine weiteren Gebühren an – außer natürlich der Grunderwerbsteuer selbst.
Um die sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung kümmert sich ebenfalls der Notar. Hier braucht man also auch nichts zu veranlassen oder zu organisieren. Die Bescheinigung bestätigt, dass keine steuerlichen Bedenken hinsichtlich der Eintragung ins Grundbuchamt bestehen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gehört demnach zu den notwendigen Dokumenten.
Übrigens: Nur durch die Eintragung des Käufers ins Grundbuch wird der Käufer zum Eigentümer. Vorher war er lediglich Besitzer (ja, da gibt es einen Unterschied!).
2. Bauabnahme: Wer führt sie durch?
Eines vorab: Um die Abnahme des Hauses wird nicht viel Aufhebens gemacht. Formell ist diese Angelegenheit jedenfalls nicht. Zumeist handelt es sich um einen Termin, bei dem lediglich der Verkäufer (Bauträger) und der Käufer (Bauherr) zugegen sind, um sich gegenseitig zu erklären, dass die ausgeführte Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
Wer sich bei der Beurteilung ebendieser Bauleistung unsicher ist, sollte einen Bausachverständigen hinzuziehen. Der lässt sich sein Urteil zwar ordentlich entlohnen, ist im tatsächlichen Schadensfall jedoch sein Geld wert.
Der Bausachverständige muss übrigens nicht unbedingt bei der Bauabnahme dabei sein. Man kann ihn auch schon früher einladen, das Haus mit ihm zu inspizieren und ein entsprechendes Protokoll anzufertigen.
Von einer stillschweigenden Abnahme spricht man, wenn der Käufer des Hauses nicht auf die Angabe des Verkäufers reagiert, dass das Haus nun fertiggestellt und zur Abnahme bereit ist.
Der Auftraggeber/Käufer hat i.d.R. 12 Werktage Zeit, die Abnahme des Hauses zu bestätigen.
3. Welche Versorgungsunternehmen müssen benachrichtigt werden?
Natürlich will man am neuen Wohnort auch versorgt sein, und zwar mit allem, was man zum Leben braucht: Gas, Wasser, Strom, Telefon, Fernsehen – und natürlich INTERNET.
Beim fertigen Haus: In der Regel liegen die zuerst genannten Medien schon am Haus an, weil der Bauträger sie bereits benötigt (hat). Zumindest auf Baustrom greift der Erbauer zurück. Beantragt hat er diesen beim lokalen Versorgungsunternehmen. Hier muss man lediglich auf den eigenen Namen ummelden. Also einfach mal die Baufirma fragen!
Bei unserem Haus haben wir die luxuriöse Situation, dass tatsächlich schon alle Medien vom Bauträger beantragt worden sind. Da er selbst aus der Region kommt, wusste er auch gleich, an welche Versorgungsunternehmen er sich wenden muss. Außerdem war das Haus schon fast fertig, als wir uns zum Kauf entschieden haben. Für uns bedeutet das, dass wir die Verträge lediglich auf unseren Namen umschreiben lassen müssen.
Anders verhält es sich, wenn man einen Neubau in Auftrag gibt. Dann nämlich ist der Bauherr selbst für die Beantragung aller Medien verantwortlich, und zwar schon mitten in der Bauphase! Er trägt überdies die Erschließungskosten>>, die mehrere tausend Euro betragen können. Einen detaillierten und sehr informativen Erfahrungsbericht dazu habe ich auf der Webseite eines anderen Bauherrn gefunden>>
Übrigens, ihr findet die zuständigen Versorgungsunternehmen ganz einfach heraus, indem ihr bei Google den Namen eures zukünftigen Wohnortes oder Landkreises in Verbindung mit z.B. „Gasanbieter“ eingebt.
Überlebensnotwendig: Der Internetanschluss
Für den Telefon- und Internetanschluss ist zumeist die Telekom zuständig. Müssen die Leitungen zum Haus erst gebuddelt werden, hilft euch hier der Bauherren-Service der Telekom>> weiter, wo auch die Kosten aufgelistet werden.
Ist der Anschluss bereits vorhanden, muss man dem jeweiligen Anbieter nur noch Bescheid geben, wann man Internet & Telefon braucht und einen Vertrag abschließen. Verzögern kann sich die Bereitstellung der Medien allerdings trotzdem. Als Grund wird hier oft genannt, dass die Leitungen erst freigeschaltet werden müssen. Was genau das bedeutet, weiß ich nicht. Doch ist es nicht ungewöhnlich, dass man nach dem Umzug noch Wochen oder gar Monate aufs Internet warten muss!
Schneller geht es wohl nur bei Betreibern von Kabelnetzen (z.B. Kabel Deutschland). In jedem Fall gilt hier: rechtzeitig beantragen!
4. Wie sollte ein Haus versichert sein?
Die Wohngebäudeversicherung wird i.d.R. vom Erbauer/Bauträger des Hauses informiert, dass das Haus verkauft wurde. Sie geht dann auf den Käufer über. Wenn der eine Versicherung mit besseren Konditionen findet, kann er sie natürlich wechseln. Jedenfalls ist das Haus erst einmal nicht „schutzlos“.
Leider deckt eine Wohngebäudeversicherung oftmals keine Elementarschäden ab. Daher müsste eine Elementarschadenversicherung extra abgeschlossen werden, um vor finanziellen Schäden durch Naturgewalten wie Hochwasser und Erdbeben geschützt zu werden. Die Beiträge errechnen sich anhand der „Gefahrenzone“ in der das jeweilige Haus steht und können teils sehr hoch ausfallen.
Eine Hausratversicherung hat nahezu jeder Haushalt. Selbst unsereins hat bereits in der Wohnung das Inventar mittels dieser Versicherung abgesichert. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn man teure Möbel hat, die sich finanziell nicht so einfach ersetzen lassen.
Ob weitere Versicherungen sinnvoll sind, solltet ihr individuell beurteilen. Die wichtigsten jedenfalls habe ich oben genannt.
So, ihr Lieben, habt ihr das erstmal erledigt, könnt ihr euch gedanklich wieder auf die zukünftige Wandfarbe konzentrieren – und ob die auch wirklich zu den Vorhängen passt… :)
LG Anne!!!