Was für ein teurer Fehler!
Von den Risiken des Bloggens
Dass die Selbstständigkeit auch Schattenseiten hat, darüber blogge ich auf topElternblogs sehr selten. Schließlich treten sie nicht oft in Erscheinung, sonst hätte ich das Bloggen vermutlich schon an den Nagel gehängt.
Drückt mir also die Daumen, dass mir der folgende Fehler nicht noch einmal unterläuft! Der hat mich nämlich an meiner freiberuflichen Arbeit zweifeln lassen. Darüber hinaus hat er mir Zeit, Nerven und viel Geld gekostet. Insgesamt etwa 650 Euro.
Die Schreckensnachricht
Eines Tages landete ein unauffälliger Brief in meinem Briefkasten…
Als ich schon RA (für Rechtsanwalt) als Absender las, rutschte mir das Herz in die Hose. Nein, Post vom Anwalt erhalte ich (glücklicherweise) selten. Wenn es doch einmal passiert, hat es nichts Gutes zu bedeuten. Diesmal handelte es sich nicht um eine Abmahnung, wie ich sie vor Jahren schon mal erhalten hatte, sondern um eine Anzeige!
Mein Fehler: Foto unter CC-Lizenz nicht richtig gekennzeichnet
Ganz konkret heißt das: Ich habe ein Foto nicht ausreichend gekennzeichnet. Ich erkannte das Bild erst gar nicht wieder, weil der dazugehörige Artikel schon über ein Jahr alt war und somit völlig aus meiner Erinnerung verschwunden. Wie aufmerksam vom Anwalt, dass er mir auch gleich den Link nannte, unter dem ich das Bild finden würde.
Das kleine Foto zeigte einen stinknormalen Taschenrechner – so ähnlich wie hier. (Mein Gott, dieses Bild hätte ich auch selbst schnell aufnehmen können!) Doch nein, gefunden hatte ich es bei FlickR.
Welche Bedingungen stellt creativecommons.org?
Besser gesagt, gefunden hatte es das Plugin ImageInject. Dieses praktische Tool verwendete ich früher fast ausschließlich, um Bilder zu topElternblogs hochzuladen. Es sucht gezielt nach Bildern, die kostenlos verwendet werden dürfen. Sie werden durch die Creative-Commons-Lizenz geschützt.
Our licenses enable collaboration, growth, and generosity in a variety of media. (creativecommons.org)
Vorteil: Dir stehen (hochwertige) Inhalte kostenlos zur Verfügung
Nachteil: Du musst den Urheber nennen und verlinken
Dass das Taschenrechner-Foto keine ausreichende Quellenangabe enthielt, ist übrigens meine Schuld. ImageInject blendete damals die Namen und Links nicht direkt unterm Bild ein, sondern unter dem Artikel. Bei irgendeiner Aktualisierung musste ich den Link versehentlich gelöscht haben.
Die Folge: Ich sollte Schadenersatz zahlen
Die Konsequenzen meiner Schludrigkeit bekam ich nun eiskalt serviert: Bild sofort löschen, Unterlassungserklärung unterschreiben UND Schadenersatz zahlen: Etwa 1800 Euro verlangten Fotograf und Anwalt von mir. Wie bitte? –Für dieses mickrige Foto unter Creative-Common-Lizenz?
Zunächst fühlte ich mich zu Unrecht beschuldigt. CC-Lizenz = keinerlei Verpflichtungen, dachte ich. Pustekuchen: Auch Bilder unter CC-Lizenz wollen ausreichend gekennzeichnet werden. Wenn man sich an die Vorgaben von commonrights.org hält, heißt das:
Attribution — You must give appropriate credit, provide a link to the license, and indicate if changes were made. You may do so in any reasonable manner, but not in any way that suggests the licensor endorses you or your use. (Quelle: creativecommons.org)
“Appropriate Credit” bedeutet übrigens:
If supplied, you must provide the name of the creator and attribution parties, a copyright notice, a license notice, a disclaimer notice, and a link to the material. CC licenses prior to Version 4.0 also require you to provide the title of the material if supplied, and may have other slight differences. (Quelle: creativecommons.org)
Zum Vergleich: Ich hatte nur den Namen des Fotografen genannt. Sonst nichts.
Wie ich mich zur Wehr setzen wollte
Mir wurde bewusst, dass ich eventuell doch einen Fehler begangen hatte, wollte jedoch ungern die 1800 Euro Strafe zahlen. So richtig leuchtete mir das Argument auch nicht ein, dass der Fotograf durch mich einen Schaden erlitten hatte. Selbst wenn ich sein Foto ausreichend gekennzeichnet hätte, hätte er durch mich ja kein Geld verdient, oder?
Auf eine Gerichtsverhandlung wollte ich jedoch unbedingt verzichten: Mir einen Anwalt nehmen, der vermutlich mehr Geld kostet als die veranschlagte Strafzahlung, dazu monatelang schlecht schlafen – und dann vielleicht noch verlieren? –Nein, danke.
Ich unterschrieb also die Unterlassungserklärung, schrieb dem Anwalt allerdings zurück, dass ich nicht einsehe, 1800 Euro zu zahlen. Hier berief ich mich auf ein im Internet recherchiertes Gerichtsurteil. Unter ra-plutte.de fand ich folgenden Textauszug, den ich auch in meinem Schreiben verwendete:
Bereits 2014 entschied jedoch zumindest das OLG Köln anders. Der „objektive Wert“ eines unter Creative Commons Lizenz angebotenen Inhalts, der für die nicht-kommerzielle Nutzung freigegeben ist, könne nur mit Null angesetzt werden.
Diese Auffassung erweiterte das Gericht nun in einem aktuellen Beschluss auf Inhalte, die sowohl für die kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Nutzung freigegeben sind, also insgesamt kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Es sei nicht ersichtlich, welchen wirtschaftlichen Sinn eine weitere kostenpflichtige Lizenzierung daneben haben könnte. (Quelle: Niklas Plutte. Aus: OLG Köln: Creative Commons Content grds. 0 Euro wert)
So ist es ausgegangen
Nach ein paar Wochen erhielt ich schließlich eine Antwort. Darin das Angebot, „nur“ noch 650 Euro zahlen zu müssen und der Sachverhalt sei erledigt.
Darauf ging ich ein. Wie gesagt, ich hatte echt keine Lust auf ein Verfahren. Dass dieses noch mehr ins Geld gehen kann, schildert die US-Bloggerin Chrystie: Sie musste letztlich ganze 7500$ blechen!
Umgehen kannst du sowas nur, indem zu wirklich akribisch bist. Überprüfe lieber einmal öfter deine Datenschutzerklärung, dein Impressum, deine Urheberrechtsangaben usw., damit diese stets auf dem aktuellen Stand sind. Sonst heißt es womöglich auch bei dir: Bitte zahlen!
Ich für meinen Teil verwende überhaupt kein Material unter CC-Lizenz mehr. Die Fülle der Kennzeichnungen sind für mich einfach zu unübersichtlich und zeitaufwendig. Stattdessen greife ich auf Bilder ohne Lizenz zurück – oder verwende meine eigenen. :)
Risiko Schleichwerbung
Leider sind Grafiken und Fotos nur ein Abmahnrisiko von vielen für Blogger und Seitenbetreiber.
Erst heute erreichte mich zum Beispiel die Mail eines Kooperationspartners (ein Onlineshop für Bettwaren). Er schrieb, dass eine Bloggerin, die ebenfalls mit ihm zusammengearbeitet hatte, von seinem Konkurrenten abgemahnt wurde, weil sie ihren Text (mit Werbung) nicht als Kooperation gekennzeichnet hatte.
An dieser Stelle mögen viele zustimmend nicken: Natürlich sollen Werbung und Produkttests als Werbung oder zumindest als Sponsored Post gekennzeichnet werden! Sonst ist die Verwirrung ja vorprogrammiert: der Leser kann Wertfreies und Werbendes nicht mehr auseinanderhalten.
In Zeiten des Content Marketings, in denen Unternehmen immer mehr dazu übergehen, Inhalte zu produzieren, statt klassische Werbung zu schalten, ist es jedoch kaum noch möglich, richtig zu kennzeichnen. Meine Sponsored Posts bieten dem Leser in erster Linie Mehrwert, auch wenn ich eine Vergütung dafür erhalte. Rein rechtlich bin ich trotzdem in der Pflicht.
Weiterhin lastet der Druck auf mir, es meinen Kunden recht zu machen, die i.d.R keine Kennzeichnung als Werbung wünschen. Kennzeichne ich trotzdem, verliere ich Kunden. Als Blogger befinde ich mich also in der Bredouille.
Müssen Affiliate Links als Werbung gekennzeichnet werden?
Noch so ein Ärgernis: Da setzt du als Blogger auf Affiliate Marketing, weil Sponsored Posts zu riskant geworden sind, als es plötzlich heißt: Auch Affiliate Links müssten eigentlich als Werbung gekennzeichnet werden. So richtig sicher ist sich wohl niemand, ob das stimmt. Doch wer möchte schon das Risiko eingehen, abgemahnt zu werden?
Affiliate Banner sind – genau wie andere Anzeigenbanner auch – als Werbung leicht zu identifizieren. Bei Affiliate Links hingegen weiß der Leser nicht, ob es sich um reine Information oder eben Werbung handelt. Theoretisch müsstest du als Blogger hinter jeden gesetzten Link einen Hinweis schreiben, dass es sich um Werbung handelt.
Einige kennzeichnen ihre Links auch mit Sternchen und erläutern über oder unter dem Textbeitrag, um was für Links es sich handelt. Das Gros der Blogger kennzeichnet Affiliate Links gar nicht.
Ich selbst verwende größtenteils Banner. Bei umfangreicheren Affiliate-Maßnahmen schreibe ich generell „Werbung“ über den Beitrag. Das sehe ich sogar ein. ;)
LG Anne!!!
Werbung
Übrigens ist es nicht immer ratsam oder möglich, auf ein Verfahren zu verzichten. Gerade wenn es um die Regelungen einer Lebenspartnerschaft geht oder um Trennung bzw. Ehescheidung, muss ein Anwalt hinzugezogen werden. Auch wenn es ins Geld geht, es ist im Sinne aller Beteiligten. Hier findest du einen Fachanwalt für Familienrecht in Stuttgart.
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