Diese Angaben gehören auf eine Rechnung
Es gibt verschiedene Situationen, in denen Rechnungen ausgestellt werden. Besonders wichtig ist dies aber bei freiberuflich arbeitenden Menschen, die Geld von Kunden verlangen und diese Zahlungen auch offiziell nachweisen müssen. Rechnungen sind laut Gesetz (Umsatzsteuergesetzes unter Absatz 4 (§ 14 UStG Abs. 4)) verpflichtend und müssen einer entsprechenden Reihenfolge unterliegen. Sie sollten auf jeden Fall eine Rechnungsvorlage nutzen, damit auch alle Daten richtig eingetragen werden. Überprüfen Sie aber auf jeden Fall vor Absenden noch einmal alle Angaben, damit hier auch keine Fehler entstehen. Diese schauen wir uns im Folgenden einmal genauer an, damit auch alles rechtens ist.
1. Anschrift von Ersteller und Empfänger
Zuerst folgen die Angaben von Ihnen als Ersteller der Rechnung und die des Empfängers, damit die Rechnung auch richtig verschickt und erhalten werden kann. Das gilt sowohl auf postalisch als auch auf digitalem Weg. Dazu gehören der vollständige Name und die Anschrift der eigenen Person oder des Unternehmens sowie des Leistungsempfängers.
Des Weiteren müssen auch die Steuernummer oder ggf. Umsatzsteuer-ID angegeben werden, denn diese sind für das Finanzamt wichtig als Nachweis der Transaktion. Je nach Lage reicht auch nur die Umsatzsteuer-ID, um Datenschutz zu gewährleisten. Vergessen Sie auch nicht, das Datum der Ausstellung der Rechnung anzugeben, wie es bei einem normalen Brief auch üblich ist. Eine fortlaufende Rechnungsnummer ist ebenfalls notwendig, als Alleinstellungsmerkmal.
2. Einzelne Auflistung
Danach folgt der eigentliche Teil der Rechnung, der am besten tabellarisch und in einzelnen Schritten aufgeführt wird. Dabei muss jedes Produkt oder jede Dienstleistung, die ausgeführt wurde, separat auftauchen und seinen eigenen Preis erhalten. Auch die Anzahl sollte mit vermerkt werden, sollten Produkte mehrfach gekauft worden sein. Dabei muss sowohl der Einzel- als auch Gesamtpreis der jeweiligen Zeile angegeben werden. Wenn die Lieferung an mehreren Tagen erfolgt ist, muss auch das Datum angegeben werden.
3. Gesamtpreis
Nachdem alle Dienstleistungen oder Produkte aufgelistet wurden, folgt nun die Darstellung des Endbetrags. Hier ist sowohl die Angabe eines Netto- und Bruttobetrags nötig. Der Nettobetrag bezieht sich auf die vorherigen Angaben in der Tabelle, aber ohne zusätzlichen Steuersatz. Dieser wird am Ende mit verrechnet. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um die Mehrwertsteuer, die aktuell bei 19 Prozent liegt. Je nach Art des Unternehmens gibt es hierbei aber verschiedene Regelungen, ob diese ausgestellt werden oder nicht. Hier greift unter anderem die Kleinunternehmerregelung.
Hinweis: Rechnungen sind übrigens nur ab einem Betrag von 250 Euro nötig, für alles darunter gilt eine Kleinbetragsrechnung. Jedoch kann es für die eigene Übersicht oder für den Kunden trotzdem eine gute Lösung sein, eine Rechnung anzufertigen. Eine Kleinbetragsrechnung ist kompakter und einfacher auszustellen.
4. Bezahlmethode
Diese Angabe ist notwendig, damit der Klient auch weiß, wohin er das Geld überweisen muss. Am besten macht sich diese Angabe im unteren Teil der Rechnung und kann sogar als Footer eingefügt werden. Hier können Sie neben Kontodaten auch Ihre eigene Anschrift und Kontaktdaten hinterlegen, sowie die vorhin genannte Steuernummer.
Am besten ist es, sich bei der Erstellung an einer Vorlage zu orientieren, damit auch keine Angaben vergessen werden. Templates können je nach eigenen Gebrauch auch modifiziert werden, sodass später nur noch die entsprechenden Daten eingetragen werden müssen.