Rooming-In: Wann dürfen Eltern mit ins Krankenhaus?

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Warum Rooming-In für die Genesung des Kindes so wichtig ist

Ein Krankenhausaufenthalt ist für Erwachsene schon schwer zu ertragen. Man kann sich also gut vorstellen, wie beängstigend es erst für Kinder – egal, welchen Alters – ist, stationär behandelt zu werden. Das wissen auch ÄrztInnen und BetreiberInnen von Krankenhäusern und haben ihre Besuchsregeln entsprechend angepasst: Die kleinen PatientInnen können täglich BesucherInnen ohne zeitliche Begrenzung empfangen.

Eine weitere Möglichkeit, Kindern die Angst vorm Krankenhausaufenthalt zu nehmen, besteht im sog. Rooming-In: Eine Begleitperson darf im Zimmer des Kindes mit übernachten. So wird dem Kind nicht nur Sicherheit vermittelt, sondern auch dem drohenden Gefühl der Einsamkeit vorgebeugt. Gerade kleine Kinder haben ja noch kein Zeitgefühl. Wenn ihre Bezugspersonen nach Hause fahren, fühlen sie sich schnell verlassen, auch wenn der Besuch am nächsten Tag wiederkommt.

Ein weiterer Vorteil des Rooming-Ins besteht darin, dass der Genesungsprozess dank des familiären Rückhalts nachweislich schneller verläuft. Durch Einsamkeit hervorgerufener Stress hingegen belastet das kranke Kind zusätzlich. Darüber hinaus übernehmen Begleitpersonen Pflegeaufgaben (z.B. Windeln wechseln, Füttern, Waschen), die sonst auf das ohnehin stark ausgelastete Krankenhauspersonal entfallen würden.

Wird Rooming-In von der GKV gewährleistet?

Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen empfiehlt Rooming-In bis zum 9. Lebensjahr eines Kindes. Die meisten Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) folgen der Empfehlung auch. Bitte erkundige dich vorher bei deiner Krankenversicherung! Allerdings muss zuvor die medizinische Notwendigkeit dieser Maßnahme festgestellt werden. Liegt diese nicht vor, kann mit dem Krankenhaus trotzdem eine Vereinbarung zum Rooming-In getroffen werden. Die GKV übernimmt in diesem Fall jedoch nicht die Kosten, die dabei anfallen. Diese (und eventuelles Krankentagegeld bei Verdienstausfall) muss die Begleitperson selbst tragen. Sie liegen – je nach Standort & Ausstattung des Krankenhauses – bei etwa 50.00€ pro Nacht.

Ob es sich um ein spezielles Eltern-Kind-Zimmer handelt, ein Einzel- oder Mehrbettzimmer, in dem noch andere Kinder und deren Begleitpersonen untergebracht sind, entscheidet das Krankenhaus.

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Wann ist Rooming-In garantiert?

Für Familien bietet eine Krankenhauszusatzversicherung den Vorteil, dass die Eltern garantiert im Krankenhaus übernachten können, wenn ihr Kind dort stationär behandelt wird. Bei der Krankenhauszusatzversicherung von ottonova gilt das auch für Kinder, die das neunte Lebensjahr überschritten haben.

Das ist aber nicht der einzige Vorteil, den eine solche Zusatzversicherung, die man sowohl über die GKV als auch über die PKV abschließen kann, bietet.

Weitere Vorteile der Krankenhauszusatzversicherung:

  • PatientIn kann Klinik selbst wählen (ohne Krankenhauszusatzversicherung muss die nächstgelegene angesteuert werden), Privatkliniken nach Absprache
  • Ein- oder Zweibettzimmer anstatt eines Mehrbettzimmers
  • Behandlung durch den Chefarzt

Um die Krankenhausleistungen zu verbessern, macht es für Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenversicherung also durchaus Sinn, eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen.

Was man vor Vertragsabschluss beachten sollte

Für die meisten von uns bleibt ein Krankenhausaufenthalt glücklicherweise die Ausnahme. Muss man doch einmal stationär behandelt werden, kann man auch ohne eine Zusatzversicherung von den Vorteilen einer solchen profitieren. Wie das möglich ist? -Ganz einfach: Man vereinbart mit dem Krankenhaus direkt, welche Leistungen (z.B. Einzelzimmer) man in Anspruch nehmen möchte. Viele Krankenhäuser bieten sogar von sich aus bestimmte Leistungspakete an. Diese werden vom Patienten dann aus eigener Tasche bezahlt.

Aus Kostengründen sind deutsche Krankenhäuser ohnehin angehalten, PatientInnen schnell wieder zu entlassen. Die durchschnittliche Verweildauer in deutschen Krankenhäusern belief sich im Jahr 2019 auf 7,2 Tage, ermittelte Statista. Zahlt der Patient selbst zusätzlich etwa 100.00€ am Tag, hält sich seine finanzielle Belastung somit in Grenzen. Er kommt ggf. günstiger weg als mit einer Krankenhauszusatzversicherung.

Weiterhin gilt: Wer früh eine Zusatzversicherung abschließt, profitiert von günstigen Tarifen. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass ältere Menschen häufig mit höheren Beiträgen belastet werden. Oft gilt sogar eine Altersbegrenzung von 65 Jahren für Menschen, die eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen wollen.

Darüber hinaus können die Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung oftmals nicht sofort in Anspruch genommen werden. Es kann – je nach Versicherer – eine mehrmonatige Wartezeit nach Vertragsabschluss gelten.

LG Anne!!!

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