Vaterschaftsgeld: Wie viel gibt’s & wer zahlt’s?

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Rund 36% der deutschen Väter nahmen 2018 Elterngeld in Anspruch, Image by Pexels from Pixabay

Die wichtigsten Informationen für Väter

Damit sich die frischgebackenen Eltern nach der Geburt erst einmal ganz dem neuen Familienmitglied widmen können, ermöglicht es ihnen der Gesetzgeber, eine Auszeit zu nehmen, ohne auf Einkünfte verzichten zu müssen. Nicht nur Mütter können die sogenannte Elternzeit und das damit verbundene Elterngeld in Anspruch nehmen, sondern auch Väter.

Alles, was du als Vater zum Geld während der Elternzeit wissen musst, erfährst du auf arbeitsrechte.de.

Vaterschaftsgeld ist Elterngeld – doch auch hier hast du die Wahl

Es ist dir vielleicht schon aufgefallen, dass nicht explizit vom Vaterschaftsgeld die Rede ist. Das liegt daran, dass es streng genommen kein Vaterschaftsgeld gibt. Vielmehr handelt es sich um eine Leistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Es gibt verschiedene Varianten. Wie lange du als Vater oder ihr als Eltern Geld erhaltet und wie viel, ist auch davon abhängig, welches Elterngeld beantragt wird und wie ihr den Bezugszeitraum unter euch aufteilt:

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  • Basiselterngeld: 12 Monate plus 2 Partnermonate, die nur geltend gemacht werden können, wenn du (oder die Kindsmutter) nach der Geburt weniger Einkommen hast als davor. Die Aufteilung ist euch überlassen. Jeder muss aber mindestens 2 und maximal 12 Monate beantragen.
  • ElterngeldPlus: Du kannst aus jedem Monat mit Basiselterngeld 2 Monate mit ElterngeldPlus machen. Dabei erhältst du dann zwar nur halb so viel Geld, allerdings für einen längeren Zeitraum. Damit lässt sich der Bezugszeitraum von Elterngeld sogar insgesamt verdoppeln. Das ist empfehlenswert, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest. Auch hier gilt: Es ist dir bzw. euch beiden überlassen, wie viele Basiselterngeldmonate ihr durch ElterngeldPlus verdoppeln möchtet.
  • Partnerschaftsbonus: Damit stehen dir – auch als alleinerziehender Vater – zusätzlich vier aufeinanderfolgende Monate mit ElterngeldPlus zu, allerdings nur, wenn du oder ihr beide in dieser Zeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeitet.

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Voraussetzung für den Elterngeldanspruch ist, dass du deinen Wohnsitz in Deutschland hast. Außerdem musst du mit dem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen und darfst dabei gar keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgehen (max. 30 Stunden pro Woche). Ein Studium wird nicht als Erwerbstätigkeit angesehen.

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Wie hoch ist das Elterngeld für Väter?

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro. Genauer gesagt kannst du mit 65 Prozent deines bisherigen Erwerbseinkommens rechnen (67 Prozent bei Geringverdienern). Das ElterngeldPlus beläuft sich auf 150 bis 900 Euro. Etwas mehr Geld gibt es, wenn mehr als ein Kind erwartet wird (Mehrlingsgeburt) oder du bereits Vater bist (Geschwisterbonus):

  • Mehrlings-Zuschlag: Wenn du Basiselterngeld beantragt hast, gibt es für Zwillinge einen Zuschlag von 300 Euro, bei ElterngeldPlus beträgt der Zuschlag für Zwillinge 150 Euro. Freust du dich über Drillinge, darfst du mit dem doppelten Zuschlag rechnen, bei Vierlingen mit dem dreifachen usw.
  • Geschwisterbonus: Lebt in einem Haushalt ein Kind unter 3 Jahren oder ein Kind mit Behinderung unter 14 Jahren bzw. leben dort zwei Kinder unter 6 Jahren, gibt es 10 Prozent des Elterngeldes dazu (mindestens 75 Euro beim Basiselterngeld und 37,50 Euro beim ElterngeldPlus).

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Das musst du als Vater beim Elterngeld beachten

  • Elterngeld wird je Lebensmonat, nicht nach Kalendermonat, bezahlt. Das heißt, wenn das Kind z. B. am 10. Februar geboren wurde, endet der erste Lebensmonat am 9. März.
  • Elterngeld wird auch rückwirkend gezahlt, allerdings nur für maximal drei Lebensmonate. Spätestens wenn das Kind drei Monate alt ist, solltest du dich also um den Antrag bemüht haben.
  • Beide Elternteile müssen auf dem jeweiligen Elterngeldantrag unterschreiben, auch wenn sie es nicht gemeinsam beantragen.
  • Steuern musst du für das Elterngeld nicht zahlen, dennoch ist es in der Steuererklärung anzugeben.
  • Wenn du während der Elternzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist, kannst du dies auch beitragsfrei bleiben, allerdings nur, wenn du keine andere beitragspflichtige Tätigkeit in Teilzeit ausübst.
  • Du beziehst noch andere Leistungen (z. B. BAföG, Hartz 4, Arbeitslosengeld I etc.)? Es kann sein, dass das Elterngeld ganz oder teilweise angerechnet wird. Je nach Leistung wird jedoch ein Freibetrag in Höhe des Elterngeldmindestbetrages gewährt (300 Euro beim Basiselterngeld, 150 Euro beim ElterngeldPlus).

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